Tätigkeitsbereiche

Zum Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten zunächst als Fachkanzlei für das gesamte Arbeitsrecht Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts, wie z.B. bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Zeugnis, Beschlußverfahren pp.

Bei Kündigungen sorgen wir für sozialverträgliche Abfindungslösungen, auch unter Berücksichtigung etwaiger Nachteile bei der Bundesagentur für Arbeit.

Bei Abmahnungen, die regelmäßig der Vorbereitung einer Kündigung dienen, wirken wir auf Entfernung aus der Personalakte hin, Arbeitszeugnisse überprüfen wir auf versteckte Klauseln und unternehmen die notwendigen Schritte.

Bei Betriebsratsmandaten achten wir darauf, daß Mitbestimmungsrechte gewahrt werden.

Zum Medizinrecht

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Wahrnehmung medizinrechtlicher Interessen. Hierbei sind zunächst die zivilrechtliche Vertretung in Verfahren bezüglich Schmerzensgeld beziehungsweise Schadensersatz bei ärztlichen Behandlungs-, Diagnose sowie Befunderhebungsfehlern im Rahmen des Arzthaftungsrechts zu nennen.

Soweit notwendig, vertreten wir Mandanten hierbei auch im Rahmen des Arztstrafrechts. Desweiteren sind wir auch im Vertragsarztrecht, Vergütungsrecht sowie Berufsrecht der Heilberufe tätig.

So z.B. bei ungerechtfertigten Honorarbescheiden, Kostenrechnungen sowie bei Verfahren hinsichtlich der beruflichen Zulassung pp.

Bei Arzneimittel-und Medizinprodukten treten wir bei der Ablehnung der Kostenübernahme den Krankenkassen gegenüber auf, im Rahmen der Produkthaftung sind wir auch hier bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatzansprüchen hilfreich.

Zum Sozialrecht

Der dritte Schwerpunkt ist die Wahrnehmung sozialrechtlicher Interessen u.a. im Schwerbehindertenrecht sowie in den Bereichen Kranken- / Pflege- / Renten- / und Unfallversicherung.

Im Schwerbehindertenrecht sind wir tätig bei der Erlangung von (höheren) Behinderungsgraden und Merkzeichen.

Im Krankenversicherungsbereich bei der Durchsetzung der gewünschten Leistung (Krankengeld, Behandlungskosten pp.), im Pflegeversicherungsbereich bei der Anerkennung von Pflegestufen.

Im Rentenrecht sorgen wir u.a. für die Erlangung von Erwerbsunfähigkeitsrenten, bei der Unfallversicherung um die Anerkennung von Arbeitsunfällen.

Auf Wunsch sind wir natürlich auch gerne in anderen Rechtsgebieten für Sie tätig.


Zur Mediation

Sofern Verfahren für eine Mediation geeignet sind, ist der Rechtsanwalt, der über die entsprechende Qualifikation verfügt, auf Wunsch auch als Mediator tätig. Im Rahmen eines solchen Verfahrens bemühen wir uns um außergerichtliche Konfliktlösungen.  Ziel hierbei ist es, ein für alle Parteien zufriedenstellendes Ergebnis herbeizuführen.